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Bewerbungscheck

Sie möchten wissen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung als Verkehrskontrolleur bzw. Verkehrskontrolleurin im BALM erfüllen?

 

 

 

 

 

 

 

 

Dann hilft Ihnen dieser kurze, anonyme Bewerbungscheck dabei, eine erste, unverbindliche Einschätzung IHRER Bewerbungsberechtigung zu bekommen.

Selbstverständlich können Sie sich - unabhängig vom Ergebnis dieses Bewerbungschecks - immer auch auf einen unserer ausgeschriebenen Dienstorte als Verkehrskontrolleur bzw. Verkehrskontrolleurin bewerben. Wir prüfen dann im Rahmen des Auswahlverfahrens, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Die Umfrage kann bis zu fünf Fragen enthalten.

Datenschutzerklärung Bewerbungscheck

 

Teilnahme am Bewerbungscheck

Der Bewerbungscheck ist über den auf der Homepage hinterlegten Link für alle Interessierten frei und anonym zugänglich. Darin beantworten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragen zu den zwingenden Voraussetzungen für eine Bewerbung auf eine Stellenausschreibung in unseren Verkehrskontrolldiensten.

Die Teilnahme ist ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und volljährig sind (vgl. § 2 BGB). Minderjährige Personen nach § 106 BGB dürfen auch ohne Einverständnis ihrer Eltern am Quiz teilnehmen, da keine personenbezogenen Daten erhoben werden (Umkehrschluss Art. 8 Abs. 1 S. 2 DSGVO).

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere

  1. bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Bewerbungschecks,
  2. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
  3. bei unlauterem Handeln oder
  4. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Bewerbungscheck

Beendigung des Bewerbungschecks

Das BALM behält sich ausdrücklich vor, den Bewerbungscheck ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden oder die Teilnahmebedingungen (ausgenommen den Regelungen zum Datenschutz) abzuändern.

Datenschutz

Im Rahmen der Teilnahme an dem Bewerbungscheck verarbeitet das BALM keine personenbezogenen Daten von den Teilnehmenden. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung bei Minderjährigen unter 16 Jahren muss grundsätzlich durch die Eltern erfolgen (Art. 8 Abs. 1 S. 2 DSGVO), ist aber hier entbehrlich, da weder Daten erhoben noch verarbeitet werden.

Haftung

Jegliche Schadenersatzverpflichtungen des BALM, einschließlich der Mitarbeiter:innen sowie Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Bewerbungscheck, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz sind von der Haftungsbegrenzung ausgenommen.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungscheck sind an das BALM zu richten:

Bundesamt für Logistik und Mobilität
z.Hd. Frau Kern/ Personalmarketing
Werderstraße 34
50672 Köln

Der Bewerbungscheck des BALM unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.